Rechtsanwalt
Matthias Raupach


Kaufrecht
Sei es nach dem Kauf einer Immobilie, eines neuen oder gebrauchten Fahrzeugs oder einer Möbelgarnitur: Der Kaufgegenstand kann Sachmängel aufweisen, etwa unerwartete Feuchtigkeit im Keller, einen Motorschaden oder einen Riss im Stoffbezug des Sofas. Stets kommt das Sachmängelrecht nach BGB zur Anwendung. Wir helfen Ihnen bei der Durchsetzung Ihres Anspruchs bzw. Rechts auf Nacherfüllung, Minderung, Rücktritt sowie Schadens- und Aufwendungsersatz.

Verwaltungsrecht
Das Verwaltungsrecht umfasst grundsätzlich die Summe staatlichen Handelns gegenüber dem Bürger. Geprägt wird dieses Rechtsgebiet durch den Begriff des Verwaltungsverfahrens (§ 9 Verwaltungsverfahrensgesetz, kurz VwVfG).
Unter dem Verwaltungsverfahren versteht man das Handeln einer Behörde, welches auf den Erlass eines Verwaltungsaktes, auch „Bescheid“ genannt, oder den Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages gerichtet ist.

Werkvertrag / Bauvertrag
Haben Sie jemanden damit beauftragt, etwas für Sie herzustellen, etwa einen Schrank zu fertigen oder ein Kleid zu schneidern, so handelt es sich um einen Werkvertrag. Das hier bestehende Konfliktpotential ist vielfältig. Gleiches gilt für Bauverträge, die seit dem 01.01.2018 neu geregelt sind.


Ordnungsrecht
Das Ordnungsrecht, also das Recht der Gefahrenabwehr, umfasst z.B.:
-
Ordnungsverfügungen
-
Bauordnungsrecht
-
Gewerberecht
-
Gaststättenrecht
-
Versammlungsrecht
-
Waffengesetz
-
Straßen- und Wegegesetze
-
GefahrenhundeVO / -gesetze
-
Verwaltungsvollstreckung und daraufhin ergehende Kostenbescheide
-
Ordnungsverordnungen
Erbrecht
Ist ein Angehöriger, der Ehegatte oder eine sonst nahe stehende Personen verstorben, stellt sich für die Hinterbliebenen häufig die Frage, ob und in welcher Form und Höhe ihnen eine Berechtigung am Nachlass des Verstorbenen zusteht, ob Auskunftsansprüche bestehen, ob ein eventuell vorhandenes Testament überhaupt wirksam ist etc. Mit diesen und ähnlichen Fragen befasst sich der im Erbrecht tätige Rechtsanwalt.

Strafrecht
Haben Sie einen Anhörungsbogen der Polizei erhalten, in dem Sie als Beschuldigter einer Straftat genannt sind, sind Sie aufgefordert worden, als Beschuldigter bei der Polizei zu erscheinen oder liegt Ihnen womöglich bereits eine Anklageschrift oder ähnliches vor, wenden Sie sich an uns. Wir nehmen Ihre Interessen als Beschuldigter im Rahmen eines Strafverfahrens wahr und kennen Ihre Rechte.
